Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Himmelkron
Dem erweiterten Kirchenvorstand gehören an:
Aufgaben des Kirchenvorstands:
Jede Kirchengemeinde hat einen Kirchenvorstand. Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde; er hat um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen besorgt zu sein und ihre Rechte zu wahren. Der Kirchenvorstand hat im Rahmen der kirchlichen Ordnungen vor allem über die Gestaltung der Gottesdienste und liturgischen Handlungen sowie über die Einführung neuer Gottesdienste zu beschließen und Gottesdienstzeiten festzusetzen. Über Maßnahmen zur Sicherung und Förderung der kirchlichen Unterweisung (Kindergottesdienst, Religionsunterricht, Konfirmandenunterricht usw.) zu beraten und zu beschließen. Über den Gebrauch der kirchlichen Gebäude, vor allem über die Überlassung gottesdienstlicher Räume zu besonderen Veranstaltungen zu entscheiden. Mitzuwirken, dass die rechte Lehre gewahrt, die kirchliche Ordnung und christliche Sitte erhalten, das kirchliche Leben nachhaltig gefördert und die Sonn- und Feiertage geheiligt werden. Bei der Ordnung des kirchlichen Lebens mitzuwirken. Bei der Besetzung der Pfarrstellen mitzuwirken. Über die Sprengelordnung in Kirchengemeinden mit mehreren Pfarrstellen mitzuberaten. Die Erkenntnis der diakonischen und missionarischen Aufgabe in der Gemeinde zu vertiefen, die Arbeitskreise, Werke und Anstalten zu unterstützen, insbesondere christliche Liebestätigkeit und Gemeindediakonie, Männer-, Frauen- und Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienst, kirchliche Sozialarbeit, Kirchenmusik, Volksmission, Ökumene, Äußere Mission und Diasporafürsorge zu fördern. Dafür zu sorgen, dass Zwistigkeiten in der Gemeinde rechtzeitig und in brüderlicher Weise beigelegt werden. Für die Dienste in Gemeinde und Kirche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen. Sich darum zu bemühen, dass durch Gaben und freiwillige Dienstleistungen die Erfüllung der kirchlichen Aufgabe erleichtert wird. Wichtige kirchliche Fragen zu erörtern, insbesondere darüber zu beraten, wie grundlegende, die Gemeinde berührende kirchliche Anordnungen vollzogen und neue kirchliche Einrichtungen geschaffen oder gefördert werden können.
Ergebnis der Kirchenvorstandswahl 2018
Bei der Kirchenvorstandswahl am 21. Oktober 2018 haben von 1166 Wahlberechtigten, 424 Personen ihre Stimme abgegeben, das sind 36,36 % Wahlbeteiligung. Folgende Personen wurden für 6 Jahre in den neuen Kirchenvorstand gewählt.
Gewählt wurden:
Engelhardt Wolfgang, Streitmühle 1, Himmelkron
Müller Wolfgang, Schwärzhof 1, Himmelkron
Schoberth Klaus, Egerländerweg 9, Himmelkron
Pochanke Michael, Burggrafenweg 7, Himmelkron
Fritz Rebecca, Ziegelring 66, Himmelkron
Schoberth Klaus-Dieter, Eckenweg 13, Himmelkron
In seiner ersten Sitzung hat der neu gewählte Kirchenvorstand folgende Personen berufen:
Berner Waltraud, Eckenweg 23
Partenfelder Martina, Schlesierstraße 7
Dem erweiterter Kirchenvorstand gehören an:
Kinney Andrea, Schulweg 2 , Himmelkron
Pittel Gabriele, Gottlieb-Schill-Weg 8, Himmelkron
Hofmann Roland, Maintalstrasse 17, Himmelkron
Taubenreuther Hans-Jürgen, Maintalstrasse 14, Himmelkron
Breitling Andreas, Bernecker Strasse 10, Himmelkron
Hellmuth Karoline, Bernecker Strasse 8, Himmelkron
Die Wahlbeteiligung bei der letzten Kirchenvorstands-Wahl in der Kirchengemeinde Himmelkron lag bei 36,36%