Pfarramt Himmelkron-Lanzendorf

Im unerem gemeinsamen Pfarramt im Evangelischen Pfarrhaus am Kirchweg in Himmelkron laufen alle Fäden der Kirchengemeinden Himmelkron und Lanzendorf zusammen. Hier bekommen Sie Informationen zu vielen Fragen des Gemeindelebens. Unsere Sekretärin Frau Ute Morath vermitteln gerne Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpartnern in unsereren Kirchengemeinden, und steht ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung.

 

Öffnungszeiten Pfarramt

Unsere Pfarrbüro ist an nachfolgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Anschrift

Evang.-Luth. Pfarramt
Himmelkron-Lanzendorf
Kirchweg 1
95502 Himmelkron

Tel.: 0 92 27 - 5577
Fax.: 0 92 27 - 97 24 15


pfarramt.himmelkron-lanzendorf@elkb.de

Ute Morath

Sekretärin im Pfarramt

Informationen zum Kirchgeld

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Himmelkron bleibt weiter dringend auf Ihre Unterstützung durchs Kirchgeld angewiesen! Es dient dazu, der Gemeinde vor Ort, sprich hier in Himmelkron, einen finanziellen Spielraum zu eröffnen, um dringend nötige Arbeiten voranzubringen, ihr Kirchgeld bleibt also in Himmelkron. Das Kirchgeld ist der jährliche Pflichtbeitrag, den jedes Gemeindeglied mit einem regelmäßigen Einkommen, an seine Kirchengemeinde bezahlt.

Wer muss Kirchgeld bezahlen:

Kirchgeldpflichtig ist jedes Gemeindeglied, das ein regelmäßiges Einkommen von mindestens 150.-€ im Monat hat. Natürlich kennen wir ihre finanziellen Verhältnisse nicht. Wir haben nur die Liste derer, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ein eigenes Einkommen über 150.-€ im Monat haben und damit kirchgeldpflichtig sein könnten. In dieser Liste tragen wir dann ein, von wem etwas gekommen ist, und am Schluss vom Jahr sehen wir, wer gezahlt hat und wer nicht. Bei uns gibt es keine Mahnungen und keine Eintreiberei des Kirchgeldes. Wir versuchen sie zu überzeugen, dass ihr Geld dringend gebraucht wird, und dass es verantwortungsvoll und zum Wohle der Menschen hier bei uns in Himmelkron eingesetzt wird.

Manche fragen sich vielleicht: "Wieso steh ich im Adressfeld?" Ich verdiene doch gar nichts. Die Frage ist schnell beantwortet: Wir schreiben alle an die wir für kirchgeldpflichtig halten. Weil wir aber nicht alles wissen, rutscht schon mal jemand durch findet seinen Namen auf dem Adressaufkleber, obwohl er eigentlich nichts zahlen muss. In solchen Fällen können wir uns nur bei ihnen entschuldigen. Es ist keine böse Absicht.

Der zu zahlende Kirchgeldbetrag richtet sich nach ihrem Jahreseinkommen. Der Grundfreibetrag liegt bei 8.130 Euro / Jahr. Erst über diesem Betrag beginnt die Staffelung nach der Tabelle. Die Tabelle zeigt Ihnen, zu welcher Gruppe Sie gehören. Dabei haben Sie innerhalb jeder Gruppe einen Spielraum, wo Sie sich selbst einordnen können. Von der Kirchgeldzahlung befreit sind alle Gemeindemitglieder unter 18 Jahre und Gemeindemitglieder über 18 Jahre, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen.

 
1. Gruppe bis 9.999.-€ Jahreseinkommen 5.-€

2. Gruppe von 10.000.-€ - 25.000.-€ Jahreseinkommen 10 - 20.-€

3. Gruppe von 25.000.-€ - 40.000.-€ Jahreseinkommen 25 - 40.-€

4. Gruppe von 40.000.-€ - 55.000.-€ Jahreseinkommen 45 - 65.-€

5. Gruppe von 55.000.-€ - 70.000.-€ Jahreseinkommen 70 - 95.-€

6. Gruppe über 70.000.-€ Jahreseinkommen 100 - 120.-€